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   BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15   

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BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15 (https://dejure.org/2016,24899)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2016 - 2 B 57.15 (https://dejure.org/2016,24899)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 2 B 57.15 (https://dejure.org/2016,24899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwVfG BB § 44 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 133 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 33 Abs. 5, Art. 103 Abs. 1
    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung; Freiwilligkeit; unfreiwillige antragslose Teilzeitbeschäftigung; "Zwangsteilzeit"; Vollzeitbeschäftigung; Rückwirkung; besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung; Teilzeitanordnung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG BB § 44 Abs. 1
    "Zwangsteilzeit"; Aufklärungsrüge; Beamter; Bestandskraft; Entscheidungserheblichkeit bei mehreren jeweils selbstständig tragenden Begründungen der Berufungsentscheidung; Ernennung; Ernennungsurkunde; Fehler; Freiwilligkeit; Gehörsrüge; Lehrer; Nichtigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 133 Abs 3 S 3 VwGO, § 44 Abs 1 VwVfG BB, § 44 Abs 1 VwVfG
    Besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung nach "Zwangsteilzeit"; erfolglose Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Begehren einer Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten nach ursprünglich unfreiwilliger antragsloser Teilzeitbeschäftigung

  • rewis.io

    Besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung nach "Zwangsteilzeit"; erfolglose Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren einer Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten nach ursprünglich unfreiwilliger antragsloser Teilzeitbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Erfolglos gebliebenes Begehren einer Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten nach ursprünglich unfreiwilliger antragsloser Teilzeitbeschäftigung ("Zwangsteilzeit"; im Nachgang zu BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 sowie BVerwG, Urteile vom 27. Mai 2010 - 2 C 84.08 - Buchholz 237.21 § 7 BrbgLBG Nr. 1 und vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138).

    Klarheit bestehe insoweit erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - (BVerwGE 137, 138).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Erfolglos gebliebenes Begehren einer Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten nach ursprünglich unfreiwilliger antragsloser Teilzeitbeschäftigung ("Zwangsteilzeit"; im Nachgang zu BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 sowie BVerwG, Urteile vom 27. Mai 2010 - 2 C 84.08 - Buchholz 237.21 § 7 BrbgLBG Nr. 1 und vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138).

    Auch das Bundesverfassungsgericht habe erst mit Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - (BVerfGE 119, 247) die Verfassungswidrigkeit einer entsprechenden niedersächsischen Regelung festgestellt.

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Ist eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Dies setzt deren Kenntnis vom Prozessstoff voraus (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 und vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Ist eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 etwa - 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) seien nicht zu berücksichtigen, weil es dort um die fehlerhafte Anwendung der jeweiligen Rechtsgrundlage gegangen sei, nicht aber deren Verfassungsmäßigkeit im Mittelpunkt gestanden habe.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 06.09.2017 - 2 B 2.17

    Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - etwaige - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 8. Juli 2016 - 2 B 57.15 - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 34 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579

    Verwirkung der Sperrung eines öffentlichen Weges

    Die anwaltlich vertretene Beklagte hat auch keinen darauf gerichteten Beweisantrag gestellt (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

    Diese erfordert bei anwaltlich vertretenen Beteiligten insbesondere auch die Darlegung, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Diese erfordert bei anwaltlich vertretenen Beteiligten insbesondere auch die Darlegung, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323

    Kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten bei Ausbringen von Gülle

    Bei anwaltlich vertretenen Beteiligten ist zudem aufzuzeigen, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass es sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen

    Diese erfordert bei anwaltlich vertretenen Beteiligten insbesondere auch die Darlegung, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 31.08.2020 - 8 ZB 20.801

    Genehmigung der gastronomischen Nutzung eines Stegs

    Diese erfordert bei anwaltlich vertretenen Beteiligten insbesondere auch die Darlegung, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

    Bei anwaltlich vertretenen Beteiligten ist zudem aufzuzeigen, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 14 A 1106/16

    Ermittlung des mit dem normalen Rohertrag ins Verhältnis zu setzenden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 2 B 57.15 -, juris, Rdnr. 13.
  • BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17

    Täuschungsversuch durch Plagiatstellen in einer Hausarbeit i.R.e.

    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 2 B 57.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080716B2B57.15.0] - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 34 Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.01.2024 - 21 ZB 21.1375

    Stellungnahme der Ethik-Kommission, Beratung durch die Ethik-Kommission,

  • VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783

    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 8 ZB 22.265

    Verlegung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.1781

    Drittanfechtung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2023 - 2 A 158/23
  • VGH Bayern, 02.08.2023 - 24 ZB 23.1119

    Keine Zulassung der Berufung - Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen

  • VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73

    Kein Sachentscheidungsinteresse an einr Baugenehmigung bzw. an einem

  • OVG Thüringen, 12.04.2021 - 3 ZKO 380/16

    Aufwendungsersatzanspruch einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegenüber

  • VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439

    Anforderungen an eine Aufklärungsrüge

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